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Gegen die Signa Gruppe des Unternehmers Rene Benko wird durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTA) in derzeit drei Fällen ermittelt. Dies teile die WKSTA am Freitag mit, geprüft wird nun gegen Geschäftsführer einer Beteiligungsgesellschaft die im Zusammenhang mit Kapitalbeschaffungsmaßnahmen schweren Betrug begangen haben sollen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Seit der Insolvenzanmeldung der Signa Gruppe des Unternehmers Rene Benko, geraten auch zunehmend steuerrechtliche und strafrechtliche Fragen in den medialen Fokus. Dieser wird nicht zuletzt auch durch die nun von der WKSTA bekanntgegebenen Ermittlungen verstärkt. Aktuell wird in drei Fällen gegen Unternehmen und führende Mitarbeiter aus der Signa Gruppe ermittelt. Insgesamt gingen laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung zu einer Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper (NEOS), seit 2014 bei den Staatsanwaltschaften Innsbruck, Wien, St. Pölten und bei der WKStA insgesamt 37 Sachverhaltsdarstellungen gegen die Signa Unternehmensgruppe oder Rene Benko ein. In sieben Fällen wurde dabei das Vorliegen eines Anfangsverdachts verneint, das heißt, die Ermittlungen wurden eingestellt.

CAUSA SIGNA: ERMITTLUNGEN WEGEN BETRUGS BEI KAPITALBESCHAFFUNG

Presseinformation, 22.03.2024

  • Ermittlungen gegen Geschäftsführer einer Signa Projektgesellschaft
  • Wegen schweren Betruges im Zusammenhang mit Kapitalbeschaffung
  • Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsteam und SOKO des Bundeskriminalamts ermitteln

In der letzten Zeit sind bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zahlreiche Anzeigen im Zusammenhang mit der Signa Gruppe eingelangt. Diese werden auf das Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachtes geprüft und laufend bearbeitet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat vor Kurzem zu folgendem Sachverhalt strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet:
So wird gegen Geschäftsführer einer Signa Projektgesellschaft wegen schweren Betruges (§§ 146 f StGB) im Zusammenhang mit einer Kapitalbeschaffungsmaßnahme ermittelt. In diesem konkreten Fall sollen Investments von Kapitalgebern nicht in die versprochenen Projekte investiert worden sein. Die Schadenshöhe ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Es wurde ein staatsanwaltliches Ermittlungsteam gebildet, bestehend aus Teamleitung und mehreren Oberstaatsanwält:innen und Wirtschaftsexpert:innen, das gemeinsam mit einer Sonderkommission (SOKO) des Bundeskriminalamtes (BK) ermittelt. Nähere Angaben zu natürlichen oder juristischen Personen bzw. Details zu einzelnen Ermittlungsschritten können derzeit im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen nicht gemacht werden.

BEREITS ERMITTLUNGSVERFAHREN GEGEN SIGNA GRUPPE

Unabhängig von den zahlreichen Anzeigen waren bereits zwei Ermittlungsverfahren mit Signa-Bezug aus anderen Zusammenhängen heraus anhängig, wie zuletzt auch einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Justiz (16960/AB) zu entnehmen war:

  • eines auf Basis einer Selbstanzeige nach dem Finanzstrafgesetz von Verantwortlichen einer Signa-Gesellschaft wegen nicht entsprechender Abführung der Kapitalertragssteuer für eine Dividendenausschüttung,
  • das andere auf Basis der Aussagen des ehemaligen Generalsekretärs des Finanzministeriums im CASAG-Verfahrenskomplex wegen des Vorwurfs der Bestechung bzw. Bestechlichkeit sowie des Missbrauchs der Amtsgewalt. Demnach
    soll im Zeitraum 2016 bis 2018 ein österreichischer Unternehmer dem damaligen Generalsekretär des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) für die parteiische Unterstützung im Steuerprüfungsverfahren des Signa-Konzerns einen Vorteil, nämlich eine gut bezahlte Führungsposition in diesem Konzern, angeboten haben, damit es zu keiner oder einer möglichst geringen Abgabenfestsetzung komme.

(Siehe Presseinformation vom 18. Oktober 2022: https://www.justiz.gv.at/wksta/wirtschafts-und-korruptionsstaatsanwaltschaft/medienstelle/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2022/pressemitteilung-der-wksta-vom-18-oktober-2022-im-sog-casag-verfahrenskomplex.b9c.de.html)

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