Bundesliga, Christina Stürmer, Rapid Wien und Co. – Wen soll die Streamingabgabe betreffen? – 499

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Vor zwei Wochen kündigte Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) die Einführung einer Streamingabgabe von 12% des Jahresumsatz zum Neujahr 2027 an. Doch wer soll diese zahlen, denn selbst Fußballvereine, Künstler und politische Parteien sind heute schon Medienanbieter.

STREAMINGABGABE: AMAZON, NETFLIX, SPOTIFY UND CO. SOLLEN 12% VOM UMSATZ ZAHLEN

Die Streamingabgabe die von Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) angekündigt wurde  und bereits mit 1. Jänner 2027 eingeführt werden soll, sorgte vor zwei Wochen für große Aufregung am heimischen Medienmarkt. Denn laut Medienberichten sollte sie einen Großteil der heimischen TV-Sender und Betreiber von Abrufdiensten erfassen. Eine Ankündigung, deren Auswirkungen über den klassischen Medienmarkt hinausgehen könnten, da zahlreiche Anbieter – darunter Fußballvereine und Musikinterpreten – den überwiegenden Teil ihrer Umsätze außerhalb des Mediengeschäfts erwirtschaften.

Die genannten Abrufdienste sind Videoangebote im Internet, die entweder auf einer eigenen Webseite oder über Kanäle auf Videosharing-Plattformen wie YouTube, TikTok, Instagram oder Facebook angeboten werden. Für die Einstufung und die damit verbundene Meldepflicht bei der Medienbehörde gelten verschiedene Kriterien, die insbesondere mit Faktoren wie der Kommerzialisierung (Werbeeinnahmen, Sponsoring, Abo- und Spendenmodelle, Kursgebühren etc.), dem Inhalt des Programms (Information, Unterhaltung, Bildung), der Reichweite, dem Verbreitungsweg und verschiedenen Unterkriterien (Staatsbürgerschaft, technische Gestaltung der Plattform etc.) zusammenhängen.

Die Höhe der Streamingabgabe soll 12 % des Jahresumsatzes betragen – 7 % Abgabe sowie weitere 5 % Abgabe oder alternativ 5 % Direktinvestitionen in Filmproduktionen. Ziel ist es, Anbieter wie Netflix, Spotify, Disney+, Amazon und Paramount+ zu besteuern sowie europäische und heimische Filmproduktionen zu stärken. Das Medienministerium rechnet vor, dass die heimische Filmwirtschaft 9.000 Arbeitsplätze sichert und eine Bruttowertschöpfung von 524,5 Millionen Euro pro Jahr erwirtschaftet.

FUßBALLVEREINE IM VISIER DER STREAMINGABGABE?

Mehrere österreichische Fußballvereine – darunter LASK, SK Rapid, Austria Wien, Red Bull Salzburg und SK Sturm – betreiben bereits bei der KommAustria registrierte Abrufdienste nach dem Audiovisuellen Mediendienste-Gesetz (AMD-G). Damit stellt sich bei einer künftigen Streamingabgabe die Frage, welche Umsätze als Bemessungsgrundlage herangezogen würden und welche Inhalte unter die Abgabe fallen sollen. Gäbe es hier keine Klarheit, könnten Ticket- und Aboverkäufe oder der Verkauf von Merchandise- und Fanartikeln sowie die Prämie für das Erreichen der Champions League, für die ein Verein rund 30 Mio Euro erhält, in die Bemessungsgrundlage eingerechnet werden.

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Bild: Eine allgemeine Streamingabgabe hätte auf Sportvereine massive finanzielle Auswirkungen. 

Rechnet man die 2025 von Red Bull Salzburg (125,2 Mio Euro), dem SK Sturm Graz (93,2 Mio Euro) und dem LASK (geschätzt 77 Mio Euro) erzielten Gesamtumsätze zusammen, ergibt sich ein Betrag von 295,4 Mio Euro (Quelle: NorthData). Das wären theoretisch 35,45 Mio. Euro, sofern die Gesamtumsätze der Vereine als Bemessungsgrundlage herangezogen würden.

Inside Politics hat dazu auch bei der Bundesliga und dem SK Sturm Graz nachgefragt. Bis zum Redaktionsschluss lag lediglich eine Antwort seitens Sturm vor, in der betont wird, dass man sich mit allen Themen beschäftige, die den Verein betreffen könnten. Künftige Eventualitäten und mögliche Einführungen von Abgaben beziehungsweise das diesbezügliche Vorgehen wolle man jedoch nicht kommentieren.

Aus dem Umfeld der Bundesliga hieß es bereits vor einer offiziellen Stellungnahme, dass weder die Liga noch die Vereine von der Abgabe betroffen sein sollen.

MEDIENMINISTERIUM: STREAMINGABGABE SOLL NUR FÜR FILM- ODER SERIENSTREAMING GELTEN:

Da unter den registrierten Anbietern von Abrufdiensten neben Sportorganisationen (ÖFB, Bundesliga und ÖSV) und Sportvereinen auch zahlreiche Medienschaffende wie Influencer, Videoblogger (etwa Techmagnet), Künstler wie die Band Folkshilfe oder die Sängerin Christina Stürmer, Anbieter von Video-Fortbildungskursen und sogar die SPÖ selbst mit Kontrast.at zu finden sind, wäre der Kreis der potenziell Betroffenen sehr breit.

In einer Anfragebeantwortung das Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKKMS) hieß es nun dazu:

„Mit der Streamingabgabe wurde ein Modell entwickelt, das die Wettbewerbsfähigkeit des Film- und Musikstandorts stärken soll und sich deswegen an vielen anderen europäischen Ländern, wie Spanien, Frankreich, Deutschland, Italien oder Polen orientiert. Mit ihr sollen insbesondere Beiträge von Netflix, Amazon, Spotify und Co. eingehoben werden. Mit Umsatzschwellen, Anrechnungsmöglichkeiten und der Ausnahme von bspw. redaktionellen Inhalten und Sportübertragungen werden Anbieter, die kein klassisches Film- oder Serienstreaming anbieten, geschützt. Kleine Anbieter und bspw. lokale Nachrichtenbetreiber müssen sich keine Sorgen machen.“

Zudem soll nach bisherigem Wissensstand auch der ORF von der Abgabe ausgenommen sein. Weitere Details lässt das Medienministerium offen. Sollten tatsächlich keine redaktionellen Inhalte wie Podcasts, Magazine, Nachrichten, Info- und Sportbeiträge, Musikvideos oder Dokumentationen unter die Regelung fallen, wäre dies für viele Betreiber audiovisueller Angebote ein Grund zum Aufatmen. Andernfalls wären die Auswirkungen auf den heimischen Medienmarkt deutlich tiefgreifender, als dies die Privatsender derzeit befürchten.

Ob daher die Streamingabgabe dazu führen wird, dass heimische Anbieter ihre Streamingangebote einschränken und Filme sowie Serien aus dem Programm nehmen, um nicht unter die Regelung zu fallen, bleibt abzuwarten.

BIS BALD,
EUER SIVIC

Für die Rechtschreib- und Gramatikprüfung dieses Textes wurde ChatGPT verwendet.

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VonSivic

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