Hallo zu Ausgabe 238 von Sivics Blog!
Die Frage im Titel erhitzt seit kurzem die Gemüter auf sehr vielen Ebenen.
Die Westbahn, Geschäftsleute und Passanten diskutieren auf unterschiedliche Weise, verschiedene Fälle, in denen es um wirtschaftlichen Schaden hervorgehoben durch Sicherheitssperren, Flüchtlingsbetreuung, Sondertransporte und Demonstrationen geht.
Wem gehört die Strasse?
Hier stellt sich dann wiederum die Frage, gehört sie damit, so ähnlich wie in einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen, in einer gewissen Form zum gewissen Teil auch mir, oder hat sich der Umstand eingeschlichen, dass es sich hiermit mittlerweile um den Besitz einer imaginären sich verselbstständigten Körperschaft handelt.
Darf ich überall demonstrieren?
Da macht es grundsätzlich auch keinen Unterschied, ob ich für Flüchtlinge demonstriere, eine Gay-Parade veranstalte, oder mit anderen wirksamen Straßenaktionen ( z.b. Udo Jürgens Bademantel Demo) auf meine Inhalte aufmerksam mache.
Das grundsätzliche Motiv einer Straßenveranstaltung ist es Aufmerksamkeit zu erregen, die konkreten Gründe die jemanden dazu motivieren / bringen, dies zu tun, sind oft unterschiedlich gelagert.
Ist es also zulänglich dass man bereits mit „kleinen“ Straßenaktionen andere Bürger in ihren Freiheiten einschränkt und vielleicht sogar Geschäftsleute und Betriebe schädigt?
Dürfen politische Gruppen ein „Hoheitsrecht“ über die Straße beanspruchen, in dem sich diese immer auf das Demonstrationsrecht berufen?
Soweit so klar, wir gehen in dieser dreiteiligen Serie der Frage nach, wann und unter welchen Umständen es zulässig ist, dass man die Bedürfnisse einzelner oder weniger Personen, über die Bedürfnisse vieler Menschen stellen darf.
Wie eine Atomkonferenz Firmen schädigen kann.
Für die Geschäftsleute in unmittelbarer Nähe zum Tagungsort in der Wiener-Innenstadt, dem Palais Coburg, gab es jedoch wenig zu feiern.
Der Bettenhändler Christian Leidinger, bewies dass seine Firma im Vergleich zum Vorjahr 60% Umsatzeinbrüche in der Zeit der Konferenz zu verbuchen hatte und fordert dies mit anderen Händlern (laut WKO insgesamt 11 bekannte Fälle) nun ein. Die Sache beschäftigt mittlerweile schon einen Anwalt.
Die Wirtschaftskammer Wien forderte sogar in einer schriftlichen Stellungnahme den Staat dazu auf Ersatz zu leisten, wenn schon nicht aus einer gesetzlichen Verpflichtung, dann doch aus einer moralischen Verantwortung heraus, sollte dies nicht geschehen würde die WKO-Wien selbst Maßnahmen setzen.
Darf der Staat Bürger schädigen?
Der Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer brachte die Sache zu Peter Resetarits ins Studio der Sendung „Bürgeranwalt“ und lies mit der Aussage aufhorchen, wonach bei einer durch den Staat entstandenen Geschäftsschädigung Ersatzforderungen von mutmaßlich von schuldlos zu Schaden gekommenen Personen, z.B. durch längere Zeit durchgeführte Sicherheitsabsperrungen, zurecht bestehen.
Fichtenbauer ging dabei auch auf ein wichtiges Stichwort ein, die „Güterabwegung„, d.h. dass es es abgewogen werde müsse, ob der Standort einer Veranstaltung zu „Einschränkungen“ führen könnte, die an einem anderen Ort nicht der Fall wären und ob die schuldlos geschädigten Personen nach dem Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz zu entschädigen, respektive dieses um einen Passus zu erweitern, der in Zukunft eine Entschädigung ermöglicht.
Der zuständige Stadthauptmann der Wiener Polizei im 1. Bezirk, HR Mag. Josef Koppensteiner äußerte sein Verständnis für Hrn. Leidingers Situation und beteuerte den Umstand dass die Polizei selbst erst zwei Tage vor der Konferenz über diese informiert und jeweils erst am Ende eines Verhandlungstages darüber in Kenntnis gesetzt wurde dass die Atomkonferenz wieder einen Tag länger dauern würde.
Für die Händler war die Situation genauso schädigend, denn diese hätten bei früherer Information, die Geschäfte (Urlaub) schließen, oder anderweitig agieren können (siehe Video).
Dabei ging es auch konkret um die Frage, warum man eine Konferenz wie diese unbedingt in einem Palais in der Innenstadt durchgeführt wurde, wenn es dafür doch andere Orte wie etwa die UNO-City, das Austria Center, oder die Hofburg gibt. Mit anderen Worten, dort wird „Niemand“ gestört.
Die Aussagen Fichtenbauers, rufen besonders in der Diskussion um die Erlaubnis von Demonstrationen in der Grazer Herrengasse oder am Wiener Ring, die Kritiker auf den Plan, zukünftig einen Riegel vorzuschieben.
Heißt es also zukünftig wieder einmal mehr demokratische Rechte vs. Finanzertrag?
Mehr dazu wenn ich mich wieder seht, ihr müsst unbedingt lesen wie es weitergeht.
Euer Sivic