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Die Ermittlungen der SOKO Tape sorgen im Ibiza-Ausschuss des Parlamentes für besonderes Interesse und legen Differenzen zwischen den Behörden offen.
Ein Zeitungsartikel über das angebliche Misstrauen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegenüber dem Bundeskriminalamt sorgte nun für Kritik an der Berichterstattung.

Die Auswirkungen des Ibiza-Videos ziehen insbesondere in der Medienbranche ihre Kreise. Hier kam es teilweise zu einer Vertrauenskrise mit weitreichenden Folgen. Denn im Zuge der Ermittlungen kommt es auch immer öfter zu Auseinandersetzungen zwischen Behörden und Medien.

Dieser Konflikt teilt sich seit knapp einem Jahr auf zwei Hauptbereiche auf. Einerseits kommt es zwischen der Polizei und der Justiz immer wieder zu Konflikten, die auch über die Medien ausgetragen werden, andererseits werden Zeitungen, TV- und Online-Medien immer wieder mit Gegendarstellungen zu ihrer Berichterstattung – die aus der Sicht der Behörden mangelhaft wäre – konfrontiert.

IBIZA-ERMITTLUNGEN: STAATSANWALTSCHAFT KRITISIERT KURIERARTIKEL

Jüngstes Beispiel ist der am Mittwoch (10. Juni, 2020) in der Online-Ausgabe des Kurier erschienene Artikel “U-Ausschuss: Krach der Institutionen”. Dabei wird über eine Auseinandersetzung zwischen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und der SOKO Tape (SOKO Ibiza), die wiederum dem Bundeskriminalamt (BK) untersteht, berichtet.

Die WKStA nahm diesen Beitrag zum Anlass, um sich noch am Mittwoch um 22:57 Uhr (!) an die Medien (u.a. Inside Politics) zu wenden und bemängelte in ihrer Aussendung die Berichterstattung des Kurier. Dabei ging es auch um die medienrechtlich relevante Frage, wonach der Kurier die Staatsanwaltschaft nicht um Stellungnahme gebeten haben soll.

Bild: Der Artikel des Kurier sorgt für einen Diskurs über korrekte Berichterstattung. (Quelle: Kurier, 11.06.2020)

Konkret kritisieren die Staatsanwälte, dass die im Zeitungsbericht kolportierten Behauptungen, die WKStA würde den Ibiza-Untersuchungsausschuss für ihre eigenen Zwecke missbrauchen und hätte Ermittler der SOKO Tape beschatten lassen, grob falsch wäre und jeglicher Grundlage entbehren würden.  Auch ging man auf den insinuierten Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses ein und wies diese als auch andere Behauptungen entschieden zurück.

Auf die Anfrage von Inside Politics, ob die WKStA rechtliche Schritte gegen den Kurier prüfe, antwortete Dr. René Ruprechter telefonisch mit dem Satz, “Mehr kann man nicht machen.”. Die Zeitung selbst wiederum bekräftigte in einem Statement gegenüber Falter Chefredakteur Florian Klenk, der den Kurier auf seinem Twitter-Konto öffentlich kritsierte,  dass der Artikel auf ordentlichen Recherchen basiere.

Die gesamte Presseaussendung der WKStA vom 10.06.2020 finden Sie hier zum Download.

AUSSENDUNG DER WIRTSCHAFTS- UND KORRUPTIONSSTAATSANWALTSCHAFT

Klarstellung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zum Kurierartikel vom 10. Juni 2020 – U-Ausschuss: Der Krach zwischen Justiz und Innenministerium

Aufgrund der oben genannten Medienberichterstattung sieht sich die WKStA zu folgender Klarstellung veranlasst: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft entzieht sich keiner sachlichen Kritik. Wir verwehren uns jedoch gegen unsubstantiierte, öffentliche Spekulationen, die den Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses und den Anschein parteipolitischen Handelns (das letztlich sogar jenem des Amtsmissbrauchs zumindest nahe kommt) in den Raum stellen, und weisen diese entschieden zurück.

Neuerlich darf darauf verwiesen werden, dass die WKStA den gesetzlichen Auftrag, jedem in ihre Zuständigkeit fallenden strafrechtlich relevanten Vorwurf – auch in Fällen mit politischer Relevanz – im Rahmen eines objektiv geführten Ermittlungsverfahrens nachzugehen hat. Sie kommt Ihrem Auftrag ohne politische oder sonstige sachfremde Motivation nach und unterliegt bei Ihrer Tätigkeit sowohl der Kontrolle der unabhängigen Gerichte als auch der Fachaufsicht durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien, welcher auch im Rahmen von Berichtspflichten die Ermittlungsakten übermittelt werden (s. bereits Stellungnahme der WKStA vom 18. November2019 zu Veröffentlichungen aus dem Ermittlungsakt „Vorstandspostenbesetzungen der Casinos-Austria-AG“).

Die Mitarbeiter der WKStA, stehen im Untersuchungsausschuss als Auskunftspersonen unter Wahrheitspflicht; bereits die Überschrift, die WKStA würde den U-Ausschuss benützen, um andere zu diskreditieren, ist daher grob falsch. Darüber hinaus wird die unrichtige Darstellung,die WKStA habe die Ermittler des Bundeskriminalamtes beschatten lassen, entschieden als jegliche Grundlage entbehrend zurückgewiesen. Eine Kontaktaufnahme zu dem konkreten Vorwürfen ist seitens des Kuriers bedauerlicherwei-se unterblieben. Die Vertreter der Medien werden ersucht, sich vor Berichterstattung mit derart gravierenden Vorwürfen an die Medienstelle der WKStA zu wenden, um eine Stellungnahme zu ermöglichen.

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VonSivic

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