Am 6. Oktober entschied das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg, dass Martin Sellner (Identitäre Bewegung Österreich) gegen das Symbole-Gesetz verstoßen hat. Hintergrund ist eine Rede von ihm, bei der er das Logo des Computerspiels „Overwatch“ auf einem T-Shirt trug. Darf man also nun Kleidung mit „Overwatch“- oder „Half-Life“-Logo in der Öffentlichkeit nicht mehr tragen? Wir geben die Antwort darauf.
GERICHTSPROZESS WEGEN OVERWATCH-T-SHIRT
Seit 2021 ist das Symbol der Identitären Bewegung Österreichs, der griechische Buchstabe Lambda im Kreis, verboten. Das Tragen des Symbols ist daher eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe bestraft werden. Martin Sellner wurde wegen des Tragens eines ähnlich aussehenden T-Shirts des Computerspiels „Overwatch“ in einer Anfang Oktober vom Landesverwaltungsgericht Vorarlberg veröffentlichten Entscheidung zur Zahlung von 1.950 Euro (Strafe plus Kosten der Verfahren) verurteilt. Dieses bestätigte ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, gegen das Sellner Beschwerde erhob.

Das Gericht sah die Nutzung des T-Shirts mit dem „Overwatch“-Logo bei einer Veranstaltung einer „ausländischen rechtsextremen Gruppierung“ im Oktober 2024 in Feldkirch als Versuch von Martin Sellner an, das Symbole-Gesetz bewusst zu umgehen. Nach Ansicht des Gerichtes habe Sellner vorsätzlich (§ 3 Abs. 1 Symbole-Gesetz) gehandelt, um mit dem Logo des Computerspiels das Verbot zu umgehen und rechtsextremes, rassistisches, sexistisches, nationalistisch geprägtes und völkisch orientiertes Gedankengut zu propagieren. Sellner hat gegen das Gerichtsurteil bereits eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof angekündigt.
Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts hat vorläufig österreichweit Auswirkungen und könnte ein Beispiel dafür sein, wie schnell Markenzeichen, wie jene der Computerspiele „Overwatch“ und „Half-Life“, zur „politischen“ Meinungsäußerung zweckentfremdet oder umgekehrt dafür genutzt werden könnten, um Personen bewusst zu denunzieren, die einem selbst nicht angenehm sein könnten.
SIND LOGOS VON „HALF-LIFE“ UND „OVERWATCH“ NUN VERBOTENE SYMBOLE?
Durch das Erkenntnis entstehen mehrere Fragestellungen, so etwa jene, ob Firmen in Österreich noch mit dem Lambda-Symbol werben dürfen. Das von einem Kreis umfasste Lambda-Symbol könnte nämlich mit jenem verbotenen Symbol der Identitären Bewegung verwechselt werden. Ausschlaggebend ist dabei der Kontext in dieses Verwendung findet.
Beispiel 1: Geht man etwa vom hypothetischen Szenario, dass ein Passant der vielleicht aus der „Ferne“ eine Demonstration einer den Identitären politisch gegenüberstehenden Gruppe beobachtet und dabei ein T-Shirt mit einem Logo der genannten Computerspiele trägt, könnte dieser bereits in den Verdacht geraten, ein Identitärer zu sein, der ein „Zeichen“ setzen möchte. Hier wäre es bereits möglich, dass die Polizei eingreift, auch wenn es sich bei dem Passanten nicht um einen Identitären handelt.
Beispiel 2: Bei einer Comic-Convention gehen Leute mit Kostümen oder Kleidungsstücken von „Half-Life“ oder „Overwatch“ spazieren. Es kommt zur Anzeige durch eine Person vor Ort, die diesen unterstellt, Identitäre zu sein, weil sich zuvor in einem Gespräch herausgestellt hat, dass jemand aus der Gruppe für schärfere Migrationsmaßnahmen ist.
Weiters wäre das natürlich auch der Fall, wenn man auf der Straße etwa mit einem solchen T-Shirt unterwegs wäre und von der Exekutive angehalten werden würde, weil diese hier vielleicht eine Verbindung zur Identitären Bewegung vermuten könnte.
INNENMINISTERIUM GIBT AUSKUNFT ZUR RECHTSLAGE
Wie sich die Rechtslage nun gestaltet, haben wir beim Bundesministerium für Inneres nachgefragt.
INSIDE POLITICS: Ist das generelle Tragen eines T-Shirts mit „Lambda-Symbol“ in der Öffentlichkeit, wie eben jenes des Computerspiels „Overwatch“, nun rechtlich verboten oder muss dies jeweils in einem Kontext mit einer Veranstaltung oder etwa einer Demonstration in Verbindung stehen, die von der Identitären Bewegung organisiert wird beziehungsweise bei der Mitglieder, Anhänger, Sympathisanten oder sonstige Gefolgsleute teilnehmen, auch wenn die Identitäre Bewegung nicht der Hauptveranstalter ist?
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES (BMI): Gemäß § 2 Symbole-Gesetz ist die öffentliche Verwendung der dort erfassten Symbole verboten. Davon können auch grafisch veränderte Darstellungen umfasst sein.
Ob ein konkret verwendetes Symbol unter das Verbot fällt, ist anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat in der angesprochenen Entscheidung insbesondere auf den konkreten Kontext und den festgestellten Vorsatz abgestellt.
INSIDE POLITICS: Dürfen Produkte mit dem Logo des Computerspiels „Overwatch“ weiterhin in Österreich verkauft werden bzw. darf das Spiel auf Online-Plattformen oder im stationären Handel noch mit diesem Logo beworben werden?
BMI: Aus der Entscheidung lässt sich daher kein zusätzliches, generelles Verbot gewisser Logos oder Symbole ableiten.
INSIDE POLITICS: Inwiefern ist die Vermarktung anderer Produkte von anderen Herstellern mit einem in einem Kreis gefassten Lambda nun in Österreich erlaubt?
BMI: Ob im Einzelfall ein Verstoß gegen das Symbole-Gesetz vorliegt, entscheiden die zuständigen Verwaltungsbehörden bzw. Verwaltungsgerichte. Eine generelle rechtliche Beurteilung des Verkaufs oder der Bewerbung bestimmter Produkte kann das BMI nicht vornehmen.
FAZIT:
Das Innenministerium betont, dass durch die Entscheidung des LVwG gewisse Logos und Symbole (also ein Lambda im Kreis) nicht generell verboten wurden. Wie Exekutivorgane in der Praxis zwischen einer gewöhnlichen Verwendung und einer bewussten politischen Zweckentfremdung unterscheiden sollen, unterliegen jedoch im individuellen Einzelfall der Beurteilung den zuständigen Verwaltungsbehörden und in weiterer Folge den Verwaltungsgerichten.
Ein möglicher Missbrauch dieser Entscheidung durch Dritte, die Träger solcher Kleidungsstücke bewusst bei der Exekutive denunzieren möchten, kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Es bleibt daher abzuwarten, zu welchem Erkenntnis der Verwaltungsgerichtshof kommt.
BIS BALD,
EUER SIVIC
INSIDE POLITICS – MEHR ALS TAGESPOLITIK…

