Deutschland – Twitcher im Visier der Medienbehörden

Auch in Deutschland ist das Thema YouTube und Live-Streaming wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Gamingchannels wie PietSmits oder Gronkh sowie die Nachrichtenplattform C’T Magazin (Heise Verlag) fielen unter die Rundfunkverordnungen der jeweiligen Landesmedienanstalten (in Deutschland ist das förderal geregelt).

Hintergrund ist eben die europäische Richtlinie zur Regulierung von audiovisuellen Mediendiensten und der Rundfunkstaatsvertrag, der Dienste die mehr als 500 Personen erreichen und in Echtzeit senden als Rundfunkveranstalter definiert. Damit verbunden ist der Kauf einer Rundfunklizenz. Nun gehen die Landesmedienanstalten laut Heise.de auch gegen kleinere Anbieter und Hobby-Streamer vor. Näheres im folgenden Artikel

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VonSivic

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