Mach’s richtig – Youtuber und das Rundfunkrecht, Mag. Stefan Rauschenberger, ON THE GRID Ep. 105/2


Video: Wie zeige ich einen Videodienst richtig an?

Am 25. April fand erstmals eine Informationsveranstaltung der Komm Austria und der RTR-GmbH zum Thema Rundfunkregulierung auf Youtube statt.

Mag. Stefan Rauschenberger, der Leiter der RTR Rechtsabteilung erklärt was man tun muss, wenn man meint ein Abrufdienst zu sein und welche rechtlichen Schritte man setzen muss um sich anzumelden.

Dabei geht auch Rauschenberger auf Rechte und Pflichten von Youtubern ein und gibt auch einen kurzen Einblick darauf mit welchen anderen Rechtssphären (Steuerrecht, Urheberrecht usw.), ein Audiovisueller Mediendienst zu tun haben könnte.

Ebenfalls erwähnt wird das sogenannte Feststellungsverfahren, also ein Vorgang in dem ein Betreiber die Behörde fragen kann, ob er unter die Richtlinie fällt oder nicht.

Näheres zur Regulierung von Youtubern und Videoplattformen finden Sie im Beitrag 291 Rundfunkregulierung in Österreich.

Die hier genannten Inhalte sind rechtlich unverbindlich, es wird keine Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.

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VonSivic

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