141, Das Allmachtverständnis der GIS

VonSivic

23. September 2014
Wer 141 bei google.at, wird auf vieles verwiesen, den Ärztenotdienst, die Jakulev 141, einen Senkrechtstarter der die Vorlage zur aktuellen F-35-B darstellte, den § 141 STGB Entwendung und etliche andere Dinge auch.

Willkommen zur 141. Ausgabe meines Blogs:

Es gibt eine goldene Regel beim Bloggen, habe nie mehr als 9 Artikel im Entwurfsordner, sonst wird der Rucksack immer größer und das deprimiert Dich natürlich. Ein paar dreizeilige Entwürfe habe ich mittlerweile wieder gelöscht, einer der halb fertig gestellten Artikel wartete nur noch auf die richtige Gelegenheit und die ist nun da.

Die meisten von uns kennen die GIS (Gebühren Info Service/ Inkasso klingt zu böse), in Deutschland ist es die GEZ, aber egal in welchem Land die Rundfunkgebühren eingehoben werden, besonders beliebt sind die Inkasso-Mitarbeiter nie gewesen.

Jetzt kam es noch dazu in einem Einzelentscheid bei der Frage, ob ein Computer mit Internetanschluss (nicht mit DVBT Stick, da ist die Rechtslage klar) schon Rundfunkgebühren pflichtig ist.

Der Bundesverwaltungsgerichtshof entschied gestern, in einem Musterverfahren das vom Salzburger-Rechtsanwalt Arnold Gangl angestrengt wurde zu Gunsten der Privatperson und nicht der ORF-Tochter.
Natürlich wird man sich bei der GIS mit der Sache so nicht zufrieden geben und in die nächsten Instanzen weitergehen, damit darf sich jetzt also der Verfassungsgerichtshof beschäftigen.

Für die Nutzer ist es jetzt endlich einmal ein Urteil dass die Leute daran erinnert, dass wir vielleicht doch in einer Welt leben, in der das Computerzeitalter analoge Denkweisen und verkrustete Strukturen einer Zunft in Frage stellt, die damit noch nicht wirklich umgehen kann.
Das Selbstverständnis der GIS als durchsetzungsbefugte Behörde sorgt natürlich auch zu einem übergeordneten Respekt gegenüber ihr, oder auch nicht, es gibt ja genug Leute die sich da “wenig was scheißen” und die GIS-Mitarbeiter entsprechend freundlich begrüßen, wenn die einmal vorbei schauen.

Faktum, einerseits ist man durchs eigene Benehmen in die Kritik gekommen, andererseits durch die rechtliche Lage, die der GIS eben behördliche Befugnisse gestattet, ähnlich wie es bei der AKM der Fall ist, die sich unter anderem um die Urheberrechte der Musikindustrie kümmert.

Und dass der ORF sich selbst in Kritik bringt, weil die Leute mit den Programmen und Produkten des aktuellen Angebotes unzufrieden sind, ist ein weiteres Thema.

Nicht zuletzt das Fehlen von interessanteren Komplettinhalten im Internet und die sieben Tage Befristung vieler Beiträge sind Mängel für die der ORF nur teilweise Schuld trägt, jedoch zeigen sie deutlich auf wie veraltet die dafür verantwortliche Denkweise ist.

Hier ein paar Beispiele:
Exklusiv Interview mit Edward Snowden, im Hauptabendprogramm, Fehlanzeige musst auf Servus TV schauen. Vollständige Pressekonferenzen von Österreichs Parteien oder der OPEC, der UNO, der IAEO (alles wichtige int. Organisationen die in Wien sitzen). Wie bitte? 2-3 Minuten Bericht in der ZIB müssen doch bitte reichen!

Dass man aber dann noch Gebühren für diese TVThek Inhalte verlangen will, die man aber selbst nicht mehr sichern (speichern) darf, wie es z.B. beim Festplattenrecorder der Fall wäre, ist dann schon eine bodenlose Frechheit.

Mhm, ja das geht zu weit ist mir schon klar, hat auch mit den 850 Millionen die die GIS jährlich an den ORF transferiert nur bedingt zu tun, zeigt aber dass der Kunde wenn er schon Gebühren zahlt nur bedingt Mitspracherecht bei Programm und Nutzungsrechten für den privaten Gebrauch hat.

Hier noch was zu den Praktiken der GIS:

Noch eine kleine Geschichte aus der Zeit als ich noch in Wien gewohnt habe, meine Mutter und ich haben im selben Stock gewohnt, aber unsere Wohneinheiten waren getrennt, Bad und Küche waren bei ihr und ich hatte eine sogenannte Parasitenwohnung, sprich zwei Zimmer und Klo übern Gang, die aber von unserer Vermietungsgesellschaft als eine Gesamteinheit verrechnet wurden.

Irgendwann im Dezember 2003 kam ich von der Maturaschule am Abend zurück und fand ein A4 Kuvert von der GIS  an meiner Tür, da meine Wohnung keine eigene Nummer hatte, bekam ich von dem Mitarbeiter eine zugewiesen, mit Anmeldeformular, Rechtsbelehrung usw.
Meine Mutter hatte sich dann erkundigt wie die darauf kommen und der Mitarbeiter meinte dass dies nicht ein Haushalt wäre, sondern zwei und wir daher das doppelte an Gebühren zu zahlen hätten, sowie eine saftige Nachzahlung auf uns warte, weil die nicht eingehobenen Beträge der letzten sechs Jahre eingefordert werden würden.
Meine Mutter geriet verständlicher Weise in Rage und meinte salopp “Und oben drein ist mein Sohn, noch Schüler“, worauf es dem Agenten klingelte und dieser begriff dass wir lediglich um Gebührenfreistellung ansuchen müssten.

An diesem Beispiel erkennt man natürlich die kapitalistische Auslegung des GIS , einerseits ist es natürlich gerecht dass jeder wenn es Gebühren gibt, diese auch zahlen muss und logischerweise sind die damit beauftragten Personen des Gebühren-Informationsservice angewiesen diese Pflicht durchzusetzen. Andererseits muss man aber schon auch festhalten, dass man nicht einfach die Regeln so auslegen kann wie man will, der GIS-Mitarbeiter hatte natürlich schon mit einer fetten Provisiongerechnet die er theoretisch bekommen hätte und natürlich sind die Leute gierig auf so etwas, weil auch hier gilt eine Regel die ich noch zu gut aus dem Handel kenne:  
“Ein Investment muss sich lohnen.” 

Damit ist der Mitarbeiter gemeint und bringt der zu wenig ein, kostet er natürlich zu viel und wird irgendwann gekündigt oder “abgebaut”, wie man das heute sozial vertretbar formuliert.

Es geht hier also rein um Machterhaltung und Geld kassieren, Kundenbetreuung und Service wie es der Name suggeriert, sind mit gewissen Ausnahmen wie technischer Hilfeleistung (Erfahrungsgemäß gut), eigentlich Nebensache…..

VonSivic

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