Miliz-Covid19-Corona-Einsatz-Österreich-Bundesheer-Verteidigungsministerium-Geld-Prämie

Soldaten der Miliz die einbeordert wurden, bekommen 1.300,- Euro weniger als solche die sich Freiwillig zum Einsatz gegen den Coronavirus gemeldet haben. Dies sorgt für Unmut innerhalb der Truppe. Nun lässt das Heer aufhorchen und will diesen Missstand beseitigen.

MILIZ: BUNDESHEER WILL UNGLEICHE BEZAHLUNG TEILWEISE AUSGLEICHEN

Wie Inside Politics bereits im Mai berichtete, kam es aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu einer ungleichen Besoldung von Milizsoldaten im Corona-Einsatz. Das Bundesheer hat jetzt auf die Problematik reagiert und plant Änderungen.

Denn das Heeresgebührengesetz sieht aktuell für Freiwillige die Auszahlung der sogenannten “Einsatzprämie” vor, einer Zulage die bei Soldaten welche einen Einsatzpräsenzdienst leisten, nicht vorgesehen ist.

Davon betroffen sind ca. 1.350 Mann, wovon wiederum knapp 600 Soldatinnen und Soldaten am 8. Juni aus dem Dienst entlassen wurden. In einer am Sonntag veröffentlichten Presseaussendung hat sich nun das Verteidigungsministerium zu der Problematik geäußert und gab bekannt, dass man die entsprechenden gesetzlichen Regelungen überprüfen werde. Als Sofortmaßnahme plant man nun eine Einmalzahlung in der Höhe von bis zu 1.000,- Euro an die rechtlich schlechter gestellten Milizsoldaten auszubezahlen.

Die volle Prämie erhalten laut Oberst Michael Bauer (Pressesprecher Bundesheer), nur jene zum Einsatzpräsenzdienst einbeordete Soldaten, die nicht vorzeitig abberufen werden und die gesamte Länge des Covid-19-Einsatzes durchdienen. Allen anderen wird ein aliquoter Anteil gewährt. Die Schere zu den Freiwilligen reduziert sich durch diese Maßnahme bestenfalls auf einen Abstand von 1.000,- Euro monatlich, die ungleiche Besoldung bleibt somit weiterhin bestehen.

Einbeorderte Milizionäre können jedoch einen Antrag auf Verdienstendgang stellen (bis maximal 9.695 €) und erhalten – wie alle anderen auch – weitere Zulagen, wie etwa jene für den Dienstgrad und das Einsatzmonatsgeld (steuerfrei). Ob dies ausreicht die finanziellen Verluste auszugleichen bleibt offen, möglicherweise werden erst Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof Klarheit zur Rechtslage bringen.

Generalsekretär Kandlhofer begründet in einer Presseaussendung, dieses Vorgehen mit gesetzlichen Normen, da das Heer die Mehrausgaben von knapp einer Million Euro gegenüber den zuständigen Kontrollinstanzen rechtfertigen müsse.

GESETZLICHE LÖSUNG FÜR AUSBALANZIERUNG VON UNGLEICHHEITEN WIRD ERARBEITET

In der Aussendung betont das Bundesheer die besondere Bedeutung der Miliz und den Umstand, dass die österreichischen Streitkräfte seit mehr als 30 Jahren verfassungsrechtlich auf Basis eines Milizsystems aufgebaut sind.
Bis zum heurigen Covid-19-Einsatz wurde jedoch die Miliz nie mobilisiert.

Nun stellte sich aber inmitten der Coronakrise die finanzielle Ungleichbehandlung der Milizsoldaten als Problem heraus. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen in absehbarer Zeit angeglichen werden, womit sich auch die Frage stellt, ob die Einsatzprämie – unter dem Eindruck der finanziell knappen Mittel mit denen das Heer ausgestattet ist – nicht auch abgeschafft werden könnte.

„Nachdem es zwischen freiwillig Waffenübenden und Einsatzpräsenzdienern zu einer ungleichen Bezahlung kommt, hat Ministerin Tanner eine Prämie von bis zu 1.000 € veranlasst. Hier ist zu bedenken, dass wir solche Maßnahmen, die in Summe weit über 1.000.000 € kosten, vor den diversen Kontrollinstanzen rechtfertigen müssen und wir hier am rechtfertigbaren Maximum angelangt sind. An einer langfristigen gesetzlichen Lösung arbeiten wir derzeit – jedoch bitte ich zu bedenken, dass zig Verteidigungsminister vor uns es nicht für nötig empfunden haben, dieses offensichtliche Problem zu lösen. Wir nehmen dies jetzt in Angriff. Dass die Harmonisierung solch komplexer Gehaltsschemata nicht von jetzt auf gleich funktioniert, sollte hinlänglich nachvollziehbar sein,“ so Generalsekretär Dieter Kandlhofer in der Pressemitteilung.

BIS BALD,
EUER SIVIC

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BySivic

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