Medien-Ermittlung-Terroranschlag-Wien-Justiz-Exekutive-Österrreich-Wien

Im Zuge der Berichterstattung über den Terroranschlag in Wien kam es zu zahlreichen Beschwerden beim österreichischen Presserat, welche die KronenZeitung und Österreich/OE24 betrafen. Auch die Medienbehörde KommAustria startete Ermittlungen. Inside Politics fragte nun bei der Landespolizeidirektion und Staatsanwaltschaft Wien nach, ob es zu Verfahren gegen Medien gekommen ist. 

BERICHTE ÜBER TERRORANSCHLAG FÜHRTEN ZU UNÜBERSICHTLICHER NACHRICHTENLAGE

Der islamistische Terroranschlag am 2. November in Wien forderte fünf Menschenleben, knapp zwei Dutzend Personen wurden leicht bis schwer verletzt. Die Polizei war mehrere Stunden lang mit der Lageklärung und Tatortsicherung beschäftigt. Dabei haben aber auch die Medien ihren Teil zur unübersichtlichen Situation beigetragen. 

Wie berichtet, ging Inside Politics der Frage nach, ob die Staatsanwaltschaft Wien und die Landespolizeidirektion Wien (LPD-Wien) ebenfalls Ermittlungen, z.B. nach dem Mediengesetz aufgenommen haben oder Beschwerden anhängig sind. Denn die Berichterstattung war in manchen Bereichen nicht nur falsch, sondern könnte auch den Einsatz der Exekutivbehörden selbst beeinträchtigt haben.

AKTUELL KEINE ERMITTLUNGEN GEGEN MEDIEN DURCH POLIZEI ODER JUSTIZ

Darauf antwortete Pressesprecherin Bezirksinspektorin Barbara Gass von der LPD-Wien wie folgt:

Es ist eine Bürgerbeschwerde bei uns bezüglich der Berichterstattung gewisser Medien eingelangt. Diese Beschwerde eröffnete keine Gründe für weitere Veranlassungen.

Inhaltliche Punkte der Beschwerde kann ich Ihnen keine nennen.

Auch Staatsanwältin Mag. Nina Bussek von der Staatsanwaltschaft Wien bestätigte gegenüber Inside Politics, dass es im Moment keine Verfahren nach dem Strafgesetz oder dem Mediengesetz gibt.

Damit bleiben vorerst nur die KommAustria im Rahmen ihrer Kompetenzen (etwa ORF-Gesetz, Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz und Privatradio-Gesetz) sowie der österreichische Presserat mit Verfahren und Untersuchungen betraut.

Es ist aber darauf hinzuweisen, dass es sich bei etlichen rechtlichen Verfehlungen im Medienrechtsbereich um Ermächtigungsdelikte handelt, d.h. die Staatsanwaltschaft kann nicht von sich aus ermitteln sondern darf dies erst tun, wenn ein Kläger sich etwa durch eine Veröffentlichung in seiner Ehre gekränkt, verletzt oder verleumdet fühlt und eine Anzeige gegen das veröffentlichende Medium eingebracht hat.

Jedoch sind auch in diesem Bereich bislang keine Klagen/Beschwerdeverfahren anhängig.

Inside Politics dankt den Behörden für die gewährte Auskunft.

BIS BALD,
EUER SIVIC

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BySivic

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