Sozialversicherungen-Gebietskrankenkasse-Untersuchungsraum

Die Bundesregierung plant eine Krankenkassenreform, die derzeit 21 Versicherungsorganisationen sollen zu maximal fünf Sozialversicherungen verschmolzen werden.
Die Diskussion ist alt, nun wollen ÖVP und FPÖ durchgreifen, doch ist die Reform nur eine Überschrift oder ein echte Überarbeitung der staatlichen Versicherungsstruktur?
“Die Existenz so vieler Träger, ist nicht geeignet die Entwicklung eines rationellen aufeinander abgestimmten und reibungslosen funktionierenden Systems zu fördern.” , mit diesem Satz startete Bundeskanzler Sebastian Kurz seine Rede zur geplanten Krankenkassenreform und verwies darauf dass diese Aussage aus dem Jahr 1969 aus einem Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entnommen wurde. Kurz betonte in seiner Rede am Dienstag, dass die Verlierer dieser Reform eindeutig die Funktionäre des Systems seien, denn die Koaltionspartner planen eine Einsparung von 80% der Funktionäre, was ca. 1.600 Personen entspricht.


Video: Sebastian Kurz und Heinz Christian Strache erklären ihre Reformschritte.

Ziel ist es das System zu vereinfachen, 21 Trägerorganisationen sollen zu fünf Sozialversicherungen fusioniert und der hohe Gehalt an Interessensvertretern innerhalb der Organisationsprozesse zurückgeschraubt werden.

Der Schönheitsfehler, die Bundesregierung spart die 15 Krankenfürsorgeanstalten der Bundesländer die Gemeinde- und Landesbedienstete versichert aus der Reform aus, die Neuordnung der Versicherungsanstalten wird außerdem das österreichische Narrativ des Ständesystems und die Klassentrennung der einzelnen Bevölkerungsgruppen durch unterschiedliche Krankenversicherungen weiterhin beibehalten.

Das heißt, dass es neben der österreichischen Gebietskrankenkasse für Arbeitnehmer, auch weiterhin eigene Versicherungen für Beamte (Öffentlicher Dienst und Eisenbahner) und Selbstständige (Gewerbliche Wirtschaft und Bauer), mit jeweils eigener Ordnungsstruktur geben wird. Dazu kommen noch Pensionsversicherung und möglicherweise die AUVA.

Die Österreichische Gebietskrankenkasse:

Neun Landeskrankenkassen sollen also nun zu einer Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK, bei den Regierungsverhandlungen noch ÖKK) verschmelzen. Was im  Regierungsprogramm als wesentlicher Reformschritt festgelegt wurde, sorgt bereits jetzt für handfeste Diskussionen, zwischen Sozialpartner, Ländern und Bund.

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Bild: So ließt sich das grundlegende Programm wie die Österreichische Gebietskrankenkasse aussehen soll. (Quelle: Regierungsvereinbarung ÖVP-FPÖ 2017)

Wichtige Bestandteile der Zusammenlegung sind dabei die Aufgabenbündelung und Zentralisierung der neun Gebietskrankenkassen zu einer gesamtösterreichischen Krankenversicherung, als auch die Einführung österreichweit gültiger Honorarverträge mit Ärzteschaft und Krankenanstalten, sowie das Ende der Doppelversicherung.

Offen bleibt auch wie die regionale Verwaltung der Landesstellen der ÖGK gestaltet sein soll, welchen Einfluss die Länder haben werden und ob für Arbeitgeber die Beitragskosten für Arbeiter und Angestellte angeglichen werden. Aktuell gilt nämlich beim letzten Punkt, wie bei der Aufteilung der Gewerkschaft in Arbeiter- und Angestelltenvertretung, das österreichische Narrativ der “Klassentrennung”.

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Bild: Die österreichische Konsenspolitik sorgte im Gesundheitswesen über Jahrzehnte weg für Zufriedenheit unter den Funktionären. Leidtragende waren die Leistungsträger.

Das bedeutet aber auch harte Verhandlungen mit den Sozialpartnern, so ist davon auszugehen dass Wirtschafts-, Arbeiterkammer und Gewerkschaften, in Verbindung mit den betroffenen Versicherungsgesellschaften, alle legitimen Mittel einsetzen werden, um ihre Interessen zu verteidigen.
Interessant wird dabei werden, ob der normale Bürger auch an den Verhandlungen teilnehmen darf oder nur die Sozialpartner dessen Gefühlsbild vertreten werden (#Direkte_Demokratie).
Gleichzeitig sind es aber genau diese Interessensvertretungen welche den Reformstau zu verantworten haben, der seit Jahrzehnten durch Studien, Analysen und Debatten diskutiert, aber kaum behandelt wird.

Denn insbesondere die Selbstverwaltung gilt hier als heilige Kuh der Sozialpartnerschaft, diese sichert aktuell auch den sozialdemokratisch dominierten Arbeitnehmervertretungen eine veritable Mehrheit in den Gremien des Hauptverbandes, die geplanten Änderungen zu Gunsten der Arbeitgeber sorgt indes für Konfliktpotential.

Die ewige Reform der Krankenkassen:

Neben Bildungs-, Verwaltungs-, Bundesheer- und Demokratiereform, ist jene des Gesundheitssystems und seiner Trägerorganisationen seit Jahrzehnten ein Dauerbrenner.

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Bild: Die Geräte sind am neuesten Stand, die Bürokratie im Gesundheitssystem gilt jedoch als veraltet.

Zwar zählt das österreichische Gesundheitssystem mit unter zu den besten der Welt, jedoch ist nach der hierzulande gültigen Devise, “Es muss jeder davon leben können!”, auch sehr viel Geld strukturiert in Ineffizienz und Verwaltungserhaltungsprogramme geflossen, was nun geändert werden soll. Dies wird auch von der EU-Kommission so gesehen, die diese Woche Schulnoten für die Mitgliedsstaaten verteilte, die immer wieder die österreichischen Regierungen der letzten Jahre dazu aufforderte, den “durchschnittlichen Outcome” durch eine Reform des Gesundheitswesens zu optimieren.

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Bild: Das Regierungsprogramm der ÖVP-FPÖ Regierung spricht von Vereinheitlichung und Vereinfachung des Versicherungssystems. (Quelle: Regierungsvereinbarung ÖVP-FPÖ 2017)

In der Praxis stellt sich die Frage, in wie fern Synergien zum Tragen kommen und ob es österreichweit gleiche Kassenleistungen geben kann?
Das heißt also, dass eine Nivellierung der Angebote und Leistungsverträge zwischen Versicherungsträgern, Ärzten, Krankenhäusern und Therapiezentren auf ein gleiches Niveau umgesetzt wird.

Nur so könnten Entwicklungen wie etwa dem Ärztesterben am Land entgegengewirkt werden, dieses wird nämlich auf die mangelhafte Anpassungsfähigkeit der Gebietskrankenkassen zurückgeführt, Leistungsabmachungen attraktiver zu gestalten.
Heißt im Klartext: Die Ärzte wollen mehr Geld, die Krankenkassen im Umkehrschluss eine höhere Kosteneffizienz, das Ergebnis sind Praxisschließungen, denn junge Ärzte wollen im Gegensatz zu ihren Vorgängern, zu diesen Konditionen nicht mehr arbeiten.
Selbiges gilt auch im Bereich der steigenden Pflege- und Therapiekosten, die Sozialversicherungen und Gesundheitssystem insgesamt belasten, jedoch sind die Pflegegeldstufen österreichweit harmonisiert.

SELBSTBEHALT UND MEHRFACHVERSICHERUNG –
DIE GOLDENEN KÜHE DER SOZIALVERSICHERUNGEN!

Doch die Unterschiede bei Leistungen und Preisen werden nicht nur durch die Bundesländergrenzen, sondern auch durch die Sozialversicherungen selbst bestimmt.

So haben etwa die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) Selbstbehalte für Versicherungsnehmer in der Höhe von 10-20%. Die SVA bietet jedoch unter dem Leitwort “Selbstständig Gesund” bei gesunder Lebensweise und ärztlichen Kontrollen (Stichwort: Gläsener Patient) in bestimmten Jahresabständen, eine Reduktion des Selbstbehaltes auf 10% Selbstbehalt an.
Auch ist nicht in jedem Fall die örtliche Gebietskrankenkasse für die Kostenabwicklung zuständig, sondern teilt sich diese zum Beispiel mit der allgemeinen Unfallversicherung, dazu kommt dass manche Versicherungen die Mitversicherungen von Kindern bei Müttern verweigern, weil etwa der Vater Selbstständiger ist und sie diese die Kosten auf die SVA oder andere Träger abschiebt.

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Bild: Welche Leistungen man als Patient bekommt, ist abhängig davon welcher Versicherung man angehört.

Dazu kommen Eigenheiten, wie die Mehrfachversicherungen. Im derzeitigen System zahlen nämlich Angestellte die etwa bei zwei Arbeitgebern in zwei Bundesländern gleichzeitig arbeiten, auch an zwei Gebietskrankenkassen Beiträge. Selbiges gilt auch für Angestellte oder Beamte die ebenso als Selbstständige tätig sind. Bei letzterem Beispiel könnte es sein, dass es zu keinen Änderungen kommt, denn die Sozialversicherungen der Gewerblichen Wirtschaft und der Bauern profitieren von diesem System besonders.

Das hat damit zu tun, dass viele Versicherungsnehmer aufgrund des Selbstbehaltes bei Selbstständigen ihre Kosten über die GKK verrechnen, auch verlangen manche Krankenkassen, wie etwa die Krankenfürsorge Anstalten der Länder, genau ein solches Vorgehen von ihren Kunden, um somit Ausgaben einzusparen. Buchhalterisch betrachtet sind solche Leistungsnehmer wertvolle “Netto-Zahler”.

Alles in allem hat sich also ein System entwickelt etabliert, welches durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten und die daraus entstehenden Differenzen im Leistungsspektrum, eben auch den Kunden von einer Stelle zur andere verschickt und somit im systematischen Gesundheitsförderalismus die Geldmittel versenkt, dies führt dazu dass die einen Krankenkassen Gewinne machen und die anderen unter dem Druck von Schuldenbergen die Leistungen kürzen.

FAZIT:

Die Krankenkassenreform ist ein ewiges Thema, im Sinne des “Sozialen Friedens” ließ man in Österreich viele Organisationen und Strukturen innerhalb der Sozialversicherungsanstalten bislang weiterleben, ob die nun geplante Überarbeitung der Anstalten mehr als nur ein kosmetischer Eingriff ist, wird sich zeigen.
Frei nach dem Prinzip Divide et impera Teile und herrsche, versorgte man durch die gelebte Praxis ein österreichisches “Kastensystem” um Gewerkschafter und Kammervertreter durch  “Klassentrennung”, “Sonderprivilegien” und “Standesvertretung” gleichermaßen zu befriedigen.
Am Ende bleibt der Patient über, denn dieser hat bei dieser Reform bislang nichts mitzureden.

BIS BALD,

EUER SIVIC

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VonSivic

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