Bewerbungsgebühr-100 Euro Scheine-Geld-Bewerbungsschreiben.

Viele Dinge sind heute kostenpflichtig oder reguliert, manche Kosten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Da ist es verständlich, dass viele Bürger nicht mehr durch diesen Paragraphen- und Angebotsdschungel durchsehen.
Deswegen fragen wir in unserer neuen Rubrik “Geht das?” nach, was geht und was nicht? Diesmal geht es um die Bewerbungsgebühr.

Es ist Frühjahr und zehntausende Schüler, wie auch Studenten suchen in Österreich für die Sommerferien einen Job oder bewerben sich für den Herbst um einen Studienplatz.
Bei einigen Hochschulen ist dies mittlerweile mit Gebühren für Prüfungen (Med-Unis) oder fürs Einreichen von Bewerbungen (z.B. ETH Zürich) verbunden.

Wer sich etwa auf der ETH Zürich für ein Masterstudium bewirbt, muss mit einem ausländischen Bachelor-Abschluss 150 Franken (ca. 143 Euro) Bewerbungsgebühr zahlen.
Im deutschsprachigen Raum sind diese keine Seltenheit mehr und so stellte sich Inside Politics die Frage ob Unternehmen diesem Beispiel folgen dürfen. Denn bei Personalvermittlungen sind Vermittlungspauschalen für Arbeitssuchende beispielsweise in Deutschland durchaus üblich. Auch in Österreich verrechnen Agenturen im Pflegebereich selbstständigen Personenbetreuerinnen eine Leistungspauschale, darin ist auch eine Provision zur Kundenvermittlung eingerechnet, diese hat aber grundsätzlich mit der Bewerbung nichts zu tun.

Keine Bewerbungsgebühr für Job-Bewerbung!

Stephan Hilbert von der Arbeiterkammer Steiermark, gibt zum Thema  Bewerbungsgebühr ein simples “Nein” als Antwort.
Denn aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage dürfen Bearbeitungskosten und der Aufwand den Job-Bewerbungen mit sich bringen, von den adressierten Unternehmen den Bewerbern nicht in Rechnung gestellt werden.

Bewerbungsgebühr-Lange Nacht der Bewerbung-Österreich-Graz-Wirtschaftskammer-Männer-Frau-Messe
Bild: Von einer Bewerbung hängt viel ab und ist mit etlichem Aufwand verbunden, deswegen sollten Bewerber auch ihre Rechte kennen.

Auch dürfen Firmen unaufgeforderte erhaltene Bewerbungen nicht wie “Spam-E-Mails” behandeln und vom Absender Schadensersatz verlangen.

Näheres zu diesem und anderen Themen finden Sie hier im Interview:

Inside Politics: Ist es rechtlich zulässig Bearbeitungsgebühren und den zeitlichen Aufwand eines Bewerbungsgespräches dem Bewerber in Rechnung zu stellen?

AK: Es gibt keine rechtliche Grundlage, nach der ein potenzieller Arbeitgeber einem Bewerber Bewerbungsgespräche in Rechnung stellen kann; dies ist daher unzulässig.

Inside Politics: Darf im Vorfeld eine Bewerbungsgebühr pauschal eingehoben werden?

AK: Daher ist es auch rechtswidrig, dass eine „Bewerbungsgebühr pauschal eingehoben wird”.

Inside Politics: Können Bewerbungen die unaufgefordert oder zu spät eintreffen, als “Unerbetene Nachrichten / Spam” (siehe Telekommunikationsgesetz Stichwort Direktwerbung), vom Empfänger (Firma, Behörde etc.) dem Sender (Bewerber) in Rechnung gestellt werden?

AK: Wenn ein Bewerber Unterlagen – auch unaufgefordert – schickt, handelt es sich nicht um eine unberechtigte Werbung, die nach dem Telekommunikationsgesetz verfolgt werden kann.

Bewerber dürfen Fahrtkosten in Rechnung stellen!

Wer als Bewerber den zeitlichen Aufwand einer Bewerbung dem möglichen Dienstgeber in Rechnung stellt, wird auch hier auf keine gesetzlichen Grundlagen stoßen.

Wer jedoch seine Anfahrtskosten zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch ersetzt haben will, bekommt durch eine höchstgerichtliche Entscheidung Rückendeckung.

Die Details beschreiben die Experten der Arbeiterkammer so:

Inside Politics: Dürfen im Umkehrschluss Bewerber ihren zeitlichen Aufwand in Rechnung stellen?
Respektive was müssen Stellenbewerber beachten wenn Sie einem zukünftigen Arbeitgeber ihre Aufwendungen (Fahrt, Übernachtung etc.) verrechnen?

AK: Hierfür findet sich keine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Es existiert allerdings eine oberstgerichtliche Entscheidung, welche besagt, dass dem Stellenbewerber dann Vorstellungskosten zustehen, wenn er ausdrücklich zur persönlichen Vorstellung aufgefordert worden ist. Hier kann man davon ausgehen, dass sich der Arbeitgeber konkludent nach § 863 ABGB zum Kostenersatz verpflichtet hat. Aufwendungen können beispielsweise Fahrtkosten, Nächtigungskosten, etc. sein.

Kein Anspruch besteht, wenn anlässlich der Einladung der Kostenersatz ausdrücklich ausgeschlossen wird. Wenn sich der Stellenbewerber ohne vorherige Kontaktaufnahme vorstellt, sind keine Kosten zu ersetzen.

FAZIT:

Derzeit ist die Bewerbung “gratis“, Bewerbungsgebühren in der Privatwirtschaft sind in Zukunft aber nicht auszuschließen.
Die Frage die sich stellt ist, wie gegen Betrug vorgegangen werden kann.
Denn wenn etwa eine Firma Stellen ausschreibt die grundsätzlich nicht existieren (sog. Honeypots/Fliegenfallen), Geld von den Bewerbern einnimmt und diese in weiterer Folge abgelehnt werden, wäre an sich der Tatbestand des Betrugs gegeben.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften solchen Entwicklungen entgegentreten werden.

Herzlichen Dank an Stephan Hilbert von der Presseabteilung der AK-Steiermark für die rasche Beantwortung. Inside Politics wünscht allen die sich im Moment bewerben, viel Erfolg!

BIS BALD,
EUER SIVIC

Update vom 29.04.2020: Links erneuert und Fazit leicht überarbeitet.
Update vom 29.07.2020: Grammatik leicht überarbeitet, Rechtschreibfehler korrigiert.

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VonSivic

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