Am 7. September war Bundesminister Peter Hanke (SPÖ) in der ORF-Pressestunde, dabei kündigte dieser ein Fahrverbot von E-Mopeds auf Radwegen an und sprach sich für eine Helmpflicht für Fahrten mit E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds an. Doch was plant das Mobilitätsministerium noch und wird es eine Reform der Fahrradverordnung geben? Inside Politics hat nachgefragt.
MINISTER HANKE WILL HELMPFLICHT FÜR E-BIKES
Seit Jahren wird das Fahrradfahren in Österreich als gesunde und emissionsfreie Form der Fortbewegung propagiert. Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) hatte daran maßgeblichen Anteil und ist federführend für die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Fahrradverordnung zuständig.
Zuletzt sorgte unter Bundesministerin Leonore Gewessler (Grüne) eine umstrittene Novelle der StVO zugunsten der Radfahrerinnen und Radfahrer für Diskussionen. Diese beinhaltete etwa einen verpflichtenden Mindestabstand beim Überholen sowie die Möglichkeit, bei Vorhandensein einer entsprechenden Zusatztafel auch bei bei Rot rechts abbiegen zu dürfen.
Ihr Nachfolger, Peter Hanke (SPÖ), hat nun mit dem Vorschlag einer Helmpflicht für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer für Aufsehen gesorgt. Inside Politics fragte daher nach: Welche rechtlichen Maßnahmen sind seitens des Mobilitätsministeriums noch vorgesehen? Wie bewertet man die hohe Durchfallsquote beim Fahrradführerschein? Und wie reagiert man auf aktuelle Trends wie überlange Fahrradlenker oder den zunehmenden Leichtbau bei Fahrrädern und deren Folgen?
HELMPFLICHT AUCH FÜR E-SCOOTER UND E-MOPEDS?
INSIDE POLITICS: Im letzten Jahr starben laut Statistik Austria auf Österreichs Straßen 32 Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, das macht nach tödlichen Unfällen mit PKW’s, Motorrädern und Fußgängern, Platz vier.
Bundesminister Hanke kündigte am 7. September in der ORF-Pressestunde Maßnahmen an, die etwa das Fahren mit E-Mopeds auf Fahrradwegen verbieten sollen, zudem denkt dieser eine Helmpflicht für Fahrten mit E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds, jedoch nicht für normale Fahrräder, an. Wie konkret sind diese Vorschläge und welche Pläne etwa in Hinblick auf eine Novelle der Fahrradverordnung werden vom Minister und vom Ministerium verfolgt?
BMIMI: Mobilitätsminister Peter Hanke hat eine Helmpflicht für E-Bikes und E-Scooter vorgeschlagen, da diese Gefährte stark beschleunigen und daher Kopfverletzungen verursachen können. Aktuell befindet sich der Vorschlag des Ministeriums in politischer Koordinierung.
INSIDE POLITICS: Bis wann ist mit der Einbringung des Gesetzesvorschlages des Fahrverbotes für E-Mopeds und mit der Einführung einer Helmpflicht für E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds zu rechnen?
BMIMI: Angepeilt ist ein Inkrafttreten der Änderung im kommenden Jahr.
INSIDE POLITICS: Welche weiteren Gesetzesänderungen denken Sie noch an und warum soll es keine generelle Helmpflicht für alle einspurigen Fahrzeuge (Fahrräder, Scooter, E-Bikes, E-Scooter, E-Mopeds, etc.) geben?
BMIMI: Gewöhnliche rein mit Muskelkraft angetriebene Fahrräder beschleunigen deutlich langsamer, sind leichter und nicht so schwerfällig wie beispielsweise E-Bikes. Daher ist hier keine Helmpflicht über jene für Kinder hinaus vorgesehen.
HOHE DURCHFALLSQUOTE BEIM FAHRRADFÜHRERSCHEIN
INSIDE POLITICS: Immer mehr Kinder fallen durch die Fahrradführerscheinprüfung durch, in Graz schafften z.B. 2023 40% der Kinder den Fahrradführerschein nicht, in Wels 2024 27%. Wie viele Kinder schafften österreichweit die Prüfung im letzten Jahr und wie viele fielen durch?
BMIMI: Bei der freiwilligen Radfahrprüfung für Kinder ab 10 Jahren sind die Bezirksverwaltungsbehörden für die Ausstellung eines Radfahrausweises zuständig. Eine österreichweite Statistik über die Anzahl der ausgestellten Radfahrausweise sowie über die Anzahl der zur freiwilligen Radfahrprüfung angetretenen Kinder liegt uns nicht vor.
INSIDE POLITICS: Wie reagiert das Ministerium auf diese negative Entwicklung? Braucht es hier mehr Konsequenzen, also nicht nur selbstständiges Fahrradfahren erst mit 12 Jahren, verpflichtende Nachschulungen oder Fahrradkursangebote in den ersten Klassen (Gymnasium, NMS usw.) in Schulen oder etwa mehr Theorie- und Fahrstunden, wenn man später etwa einen Mopeds-Führerschein (Klasse AM) oder einen anderen Führerschein machen will?
BMIMI: Aus den Rückmeldungen der Bildungsdirektionen ist hier vor allem ein Stadt-Land Gefälle zu beobachten. Das Mobilitätsministerium bietet mit den kostenlosen klimaaktiv mobil Radfahrkursen für die 1.-8. Schulstufe entsprechende Kursangebote bereits an. Nach einer Pilotphase 2024 wurde das Angebot heuer erstmals auf die Sekundarstufe I (5.-8. Schulstufe) ausgeweitet. Heuer stehen 2.200 Fahrradkurse zur Verfügung und für 2026 sind 6.500 klimaaktiv mobil Radfahrkurse geplant.
ZU SCHWER FÜRS FAHRRAD? DAS SAGT DAS GESETZ
INSIDE POLITICS: Bei vielen Fahrradherstellern finden sich höchst zulässige Gesamtgewichte, die liegen oftmals bei normalen Fahrrädern im Bereich zwischen 110 und 140kg, bei E-Bikes zwischen 125 und 160/170kg. Damit sind das Eigengewicht des Rades, Fahrer, Gepäck und mögliche Zusatzausstattung (Lichter, Gepäckträger, Fahrradschloss, Halterungen für Getränkeflaschen, Smartphones, etc.) gemeint. Welche rechtlichen Konsequenzen hätte es für Lenkerinnen und Lenker von Fahrrädern/E-Bikes, wenn bei einer Kontrolle eine Überladung festgestellt werden würde und wie würde sich eine Überladung etwa bei gerichtlichen Schuldfragen infolge von Verkehrsunfällen auswirken?
BMIMI: Die Fahrradverordnung sieht ein maximales Ladegewicht (exklusive des Eigengewichts der lenkenden Person) von 250kg für mehrspurige Fahrräder, von 100kg bei durchgehend- und auflaufgebremsten Fahrradanhängern sowie von 60kg bei ungebremsten Fahrradanhängern vor. Bei Verstößen wird dies mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro geahndet. Für einspurige Fahrräder gibt es kein maximales Ladegewicht. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist bei Überschreiten der Herstellerangaben auch bei einspurigen Fahrrädern von einem potentiellen Mitverschulden auszugehen. Dies ist aber eine gerichtliche Einzelfallentscheidung, weshalb hier keine generelle Aussage getroffen werden kann.
INSIDE POLITICS: Wie betrachtet man seitens des Ministeriums den Trend zum Leichtbau von Fahrrädern und sieht man im Trend zu niedrigen Gesamtgewichten, dass Personen mit höherem Gewicht (100kg+) vom Radfahren ausgeschlossen werden? Braucht es hier rechtliche Maßnahmen, wie ein Mindestgesamtgewicht, welches ein Fahrrad für Erwachsene tragen muss?
BMIMI: Aktuell sind hierzu keine Änderungen vorgesehen.
NOCH KEINE DETAILS ZUR NEUEN FAHRRADVERODNUNG
INSIDE POLITICS: Wird es eine Änderung der Fahrradverordnung geben. Wenn ja, welche Änderungen sind geplant und sind auch Adaptierungen der aktuell gültigen Kriterien für Rennräder vorgesehen (Felgenbreiten, neue Defintion für Rennlenker, etc.) und wird man künftig auch Zeitfahrräder, Crossbikes und Mountainbikes im Bezug auf die Sonderregeln für Trainingsfahrten berücksichtigen?
BMIMI: Wie im Regierungsprogramm festgehalten, soll die Fahrradverordnung hinsichtlich laufender Entwicklungen geprüft werden. Die Prüfung ist noch im Gange, so dass zu möglichen Änderungen in der Fahrradverordnung noch keine Neuigkeiten gibt.
Auf die Fragen, ob künftig bei Fahrrädern Vorrichtungen vorgesehen werden sollen, die Geschwindigkeiten über 20 km/h erschweren – etwa um Rasen oder schwere Unfälle zu vermeiden – und ob die Lenkerbreiten (teilweise 800 bis 900 mm) begrenzt werden sollen, um ein Einhaken im Gegenverkehr oder ein Hängenbleiben an Seitenspiegeln von Autos zu verhindern, verwies das Mobilitätsministerium auf die laufende Prüfung der Fahrradverordnung.
BIS BALD,
EUER SIVIC
INSIDE POLITICS – MEHR ALS TAGESPOLITIK…

